Genehmigungsverfahren nach BImSchG für
- förmliche Genehmigungsverfahren (mit Öffenlichkeitsbeteiligung) nach dem § 10 BImSchG
- Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem § 16 BImSchG
- Vereinfachtes Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) nach dem § 19 BImSchG
Dazu gehören:
- Erarbeitung der Vorlagen und Formblätter gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen
- Erstellung des Baugenehmigungsantrages nach Baueingabeverordnung
- Statik der Baugewerke (Bauplaner)
- Erarbeitung Anträge nach Wasser-Haushalts-Gesetz
- Antrag auf Errichtung und Betrieb der Dampfkesselanlage entsprechend den geltenden Vorschriften
- Zulieferung der technischen Angaben für die Einholung von Gutachten (Baugrund-, Immissions-, Lärmgutachten) im notwendigen Umfang
- Unterstützung bei der Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen in die Genehmigungsunterlagen gemäß Forderungen der Genehmigungsbehörde