Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach BImSchG für

  • förmliche Genehmigungsverfahren (mit Öffenlichkeitsbeteiligung) nach dem § 10 BImSchG
  • Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem § 16 BImSchG
  • Vereinfachtes Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) nach dem § 19 BImSchG

Dazu gehören:

  • Erarbeitung der Vorlagen und Formblätter gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen
  • Erstellung des Baugenehmigungsantrages nach Baueingabeverordnung
  • Statik der Baugewerke (Bauplaner)
  • Erarbeitung Anträge nach Wasser-Haushalts-Gesetz
  • Antrag auf Errichtung und Betrieb der Dampfkesselanlage entsprechend den geltenden Vorschriften
  • Zulieferung der technischen Angaben für die Einholung von Gutachten (Baugrund-, Immissions-, Lärmgutachten) im notwendigen Umfang
  • Unterstützung bei der Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen in die Genehmigungsunterlagen gemäß Forderungen der Genehmigungsbehörde